Hartz IV: Rechtsverschärfungsgesetz
Aus dem aktuellen Newsletter von Harald Thomé
Das Rechtsvereinfachungsgesetz soll auf den Weg gebracht werden
Die Regierungspropaganda beginnt zu laufen, das 9. SGB II-ÄndG wird nun „Entbürokratisierung“ des Hartz-IV-Gesetztes genannt – mal gucken, ob es noch den Arbeitstitel „SGB II – Entbürokratisierungsgesetz“ erhält. Tatsächlich ist es aber in weiten Teilen ein SGB-II-Recht-Verschärfungsgesetz. An einer Vielzahl von Stellen soll BSG–Rechtsprechung ausgehebelt werden, vom Bundesverfassungsgericht geforderte Änderungen werden nicht umgesetzt, in einer Reihe von Punkten soll durch spezielle Regelungen das allgemeine Sozialrecht für SGB-II’ler als nicht anzuwendendes Recht erklärt werden.