Solidaritätsaufruf gegen das Hausverbot für Beistände
Zwei Beiständen der Arbeitsloseninitiative Gegenwind e.V. i.G. Glauchau-Zwickau wurde vom Geschäftsführer der ARGE Zwickauer Land, Herrn Leineweber, ein Hausverbot erteilt.
Die ganze und sehr kuriose Geschichte können Sie im Artikel “Dienstbetrieb höheres Gut als werdendes Leben!” nachlesen.
Aus diesem Anlass bittet die Arbeitsloseninitiative “Gegenwind e.V.” i.G. alle Initiativen oder Einzelpersonen, sich an einer Protestaktion zu beteiligen und die Aufhebung des Hausverbotes zu verlangen.
Ihren Protest können sie an folgende Adresse richten.
ARGE Zwickauer Land
08058 Zwickau
Leipziger Straße 160
Oder per Email an den Geschäftsführer der ARGE Zwickauer Land
Hans.Leineweber@arbeitsagentur.de
oder an die Stellvertretende Geschäftsführerin
Andrea.Borger@arge-sgb2.de
Arbeitsloseninitiative “Gegenwind e.V.” i.G.
i.A. Monika Madaus (Monika.Madaus@t-online.de)
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August 10th, 2009 at 15:04
Aktive Bürger Gemeinschaft BHB
http://aktivebuergergemeinschaft.oyla9.de/
An den Geschäftsführer:
ARGE Zwickauer Land
08058 Zwickau
Leipziger Straße 160
Betr; Protestschreiben an die ARGE Zwickauer Land
Sehr geehrter Herr Leineweber
Uns ist zu Ohren gekommen das es in Ihrer ARGE offensichtlich zu einen richtigen Problem wird das immer mehr ARGEN von ihren Hausverbot gegenüber Beiständen Gebrauch machen ! Das neuste Beispiel ist die ARGE Zwickau - Land. Wir schließen uns daher dem Protest an und fordern sie als Verantwortlichen auf das Hausverbot gegen die Zwei Beiständen der Arbeitsloseninitiative Gegenwind e.V. i.G. Glauchau - Zwickau welches vom vom Geschäftsführer der ARGE Zwickauer Land, Herrn Leineweber, ein Hausverbot erteilt wurde, umgehend aufzuheben ! Da gegen mich als Beistand in Neunkirchen Saar auch schon einmal ein Hausverbot ausgesprochen wurde, weis ich zu gut wie ARGEN und AA Agenturen reagieren wenn man als Beistand tätig wird. Sie reagieren oft zu schnell mit einem Hausverbot gegenüber dem Beistand. Das ein Hilfesuchender ein recht auf einen beistand hat dürfte auch den Agenturen f A. als auch den ARGEBN nicht entgangen sein. Gegen das ausgesprochene Hausverbot wurde Widerspruch eingelegt. Dem Widerspruch wurde dann in den Widerspruchsverfahren in vollem Umfang und in allen Punkten stattgegeben und somit abgeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Posse
Aktive Bürger Gemeinschaft BHB